Antrag auf Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Stadträte

Wernigerode, 23. August 2024: Mit Beginn der neuen Kommunalwahlperiode hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt die Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) überarbeitet. Die Neufassung zielt darauf ab, finanzielle Nachteile für kommunalpolitisch Engagierte auszugleichen, deren Arbeit zu würdigen und das Ehrenamt attraktiver zu machen. Die konkrete Höhe der Aufwandsentschädigung legen die Stadträte im Rahmen dieser Verordnung fest.

Erstmals nach zehn Jahren, liegt nun auch im Stadtrat Wernigerode ein gemeinsamer Antrag mehrerer Fraktionen vor, dessen Ziel es ist, die Aufwandsentschädigung der Stadträte zu erhöhen. Diese Entwicklung wirft die Frage auf: Ist die vorgeschlagene Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Stadträte in Wernigerode gerechtfertigt?

Die letzte Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Stadtrates von Wernigerode liegt bereits zehn Jahre zurück. 2014 war das Jahr, in dem die Stadträte zuletzt eine Anpassung ihrer Entschädigung vornahmen. Während der Wahlperiode 2019-2024 entschieden sich die Stadträtinnen und Stadträte bewusst dafür, auf eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung sowie der Funktionszulagen zu verzichten – eine Entscheidung, die angesichts der anhaltenden Inflationsrate nun erneut auf den Prüfstand kommt.

Seit der letzten Anpassung im Jahr 2014 sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland um etwa 24 Prozent gestiegen. Vor diesem Hintergrund soll die nun vorgeschlagene Erhöhung der Aufwandsentschädigung die realen finanziellen Belastungen der ehrenamtlichen Stadträte ausgleichen. Konkret sieht der Antrag vor, den monatlichen Pauschalbetrag für Stadträte von bisher 130 € auf 165 € anzuheben. Das Sitzungsgeld soll von 16 € auf 19 € steigen. Insgesamt würde dies für den städtischen Haushalt eine jährliche Mehrbelastung von 22.000 Euro bedeuten.

Wie Thomas Schatz, Vorsitzender der Fraktion BfW/FDP betont, stellt die Aufwandsentschädigung kein Einkommen dar. „Sie ist ein Ausgleich für die mit der Wahlfunktion des Stadtrats verbundenen Ausgaben und Aufwendungen.“ Er sagt weiterhin, dass die angestrebte Erhöhung keine echte Steigerung sei, sondern lediglich den realen Wert der Entschädigung des Jahres 2014 auf dem Preisniveau von 2024 konserviert. „Das halte ich für fair“, so Thomas Schatz.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Aufwandsentschädigung für Kommunalpolitiker in Wernigerode bis zum Jahr 2029, möglicherweise sogar bis 2034, regeln. Bemerkenswert ist, dass die Erhöhung bewusst unter den gesetzlich möglichen Höchstbeträgen bleibt – eine Entscheidung, die offenbar auf die finanzielle Situation der Kommune und die Wahrung der Haushaltsdisziplin Rücksicht nimmt.

Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen an die veränderten Realitäten in den Lebenshaltungskosten ist nach Anicht vieler Stadträte eine Geste des Respekts gegenüber den Engagierten. Aus diesem Grund haben die Vorsitzenden der Fraktionen CDU, BfW/FDP, BUKO/Haus & Grund sowie Bunte Liste/DIE LINKE den Antrag gemeinsam eingebracht. Der Stadtrat befindet darüber in seiner Sitzung 5. September.