BfW/FDP-Fraktion fordert Senkung der Grundsteuer-Hebesätze
Die Fraktionen BfW/FDP und Buko/Haus & Grund haben gemeinsam einen Antrag zur Änderung des § 1 der Hebesatzsatzung eingebracht. Ziel ist es, die Grundsteuerhebesätze so anzupassen, dass das Grundsteueraufkommen des Jahres 2024 möglichst genau erreicht wird.
Die vorgeschlagenen Hebesätze
Der Antrag sieht für die Stadt Wernigerode einschließlich Ortsteile folgende Hebesätze vor:
- Grundsteuer A | Land- und Forstwirtschaft: 293 v. H.
- Grundsteuer B | Nichtwohngrundstücke: 590 v. H
- Grundsteuer B | Wohngrundstücke (Ertragswertverfahren): 438 v. H.
Was sich dadurch ändern würde
Durch die vorgeschlagene Anpassung würden sich die Hebesätze je nach Grundsteuerart unterschiedlich verändern: Bei der Grundsteuer A würde sich der Hebesatz mehr als halbieren. Für Nichtwohngrundstücke in der Grundsteuer B würde der Hebesatz um über 100 Hebepunkte sinken. Der Hebesatz für Wohngrundstücke in der Grundsteuer B bliebe hingegen unverändert.

Begründung: nachsteuern, wenn Daten vorliegen
Der Stadtrat hatte die Hebesätze für 2025 unter der Prämisse beschlossen, dass die Grundsteuerreform nicht zu zusätzlichen Einnahmen führen soll. Weil bei der Festsetzung Ende 2024 noch keine Erfahrungswerte vorlagen, wurde zugleich vereinbart, die Wirkungen nach einem Jahr zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.
Inzwischen liegen belastbare Daten vor (siehe Tabelle). Danach hat die Stadt Wernigerode durch die neuen Hebesätze Mehreinnahmen von über 200.000 Euro erzielt. Nach Einschätzung der Stadträte der BfW/FDP-Fraktion liegt das insbesondere an den Hebesätzen der Grundsteuer A sowie der Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke. Deshalb soll in diesen Bereichen nachgesteuert werden – mit dem Ziel, das Aufkommen wieder am Niveau 2024 auszurichten. Fraktionsvorsitzender Thomas Schatz erklärt dazu: „Wir lösen damit das Versprechen ein, das wir den Bürgern gegeben haben.“
