Stadtrat gibt grünes Licht: Solarenergie auf Wernigerodes Altstadtdächern wird möglich
Bisher waren Solaranlagen auf Dächern in der Wernigeröder Altstadt nicht erlaubt. Auf Antrag der Fraktion Bündnis für Wernigerode/FDP (BfW/FDP) hat der Stadtrat nun eine Änderung der Altstadtsatzung beschlossen: Photovoltaik wird unter gestalterischen Auflagen künftig möglich. Klimaschutz und Stadtbild werden so miteinander vereinbart.
Worum geht es?
Wer in der Wernigeröder Altstadt wohnt oder ein Gebäude besitzt, durfte bisher, abgesehen von wenigen Ausnahmen, keine Solaranlage auf dem Dach installieren. Die Altstadtsatzung verbot Sonnenkollektoren und ähnliche technische Anlagen auf Dächern sowie an Fassaden, die von öffentlichen Flächen aus sichtbar sind. Für Eigentümer in der Altstadt bedeutete das einen klaren Nachteil gegenüber anderen Stadtlagen: Während andernorts längst Solarstrom vom eigenen Dach produziert wird, blieb diese Möglichkeit im historischen Zentrum versperrt. Das hat sich nun geändert.
Was hat die BfW/FDP beantragt?
Der Fraktionsvorsitzende Thomas Schatz hatte im Namen der BfW/FDP-Fraktion einen Änderungsantrag zum Antrag 034/2025 eingebracht, dem der Stadtrat auf seiner Sitzung am 9. April 2026 mehrheitlich zugestimmt hat. Der Kern: Paragraph 8 Absatz 4 der Altstadtsatzung wird so geändert, dass Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen und vergleichbare technische Anlagen auf Dächern grundsätzlich gestattet sind. Die Bedingung: Die Farbe der Anlage muss dem vorhandenen Dach angepasst werden. Moderne Solarmodule gibt es inzwischen in verschiedenen Farbtönen, sodass eine unauffällige Integration in die Dachlandschaft technisch möglich ist.
Warum ist das wichtig?
Hinter dem BfW/FDP-Antrag steht eine Abwägung, die viele Städte mit historischem Kern betrifft: Wie lassen sich Klimaschutz und Denkmalschutz vereinbaren? Das Bundesrecht misst der Erzeugung erneuerbarer Energien ein überragendes öffentliches Interesse bei. Auch die Landesverordnung geht inzwischen in diese Richtung: Solaranlagen sind regelmäßig zuzulassen, solange keine besonders schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Denkmalwerts vorliegen. „Die nun beschlossene Farbangleichung ist dabei der Kompromiss. Sie verhindert, dass technische Anlagen als Fremdkörper im Stadtbild wahrgenommen werden, und öffnet gleichzeitig den Weg für erneuerbare Energien in der Altstadt“, so Fraktionsvorsitzender Thomas Schatz.
Was bedeutet das für Wernigerode?
Die Altstadt ist nicht nur touristisches Aushängeschild, sondern auch Wohnstandort. Steigende Energiekosten treffen Eigentümer und Mieter gleichermaßen. Wer im historischen Zentrum lebt, konnte bisher nicht von den Vorteilen einer eigenen Solaranlage profitieren, obwohl genau das die Betriebskosten senkt und die Attraktivität des Standorts stärkt. Auch für das Gewerbe in der City eröffnet der Beschluss neue Möglichkeiten: Geschäfte und gastronomische Einrichtungen haben tagsüber geöffnet und können die gewonnene Sonnenenergie vom Dach direkt nutzen. Das senkt ihre Betriebskosten und leistet einen Beitrag zur Stärkung des Gewerbes im Stadtkern. Energetische Modernisierungsmöglichkeiten einschließlich Photovoltaik auf dem Dach wirken zudem Leerstand entgegen. Darüber hinaus entlasten Dachanlagen auch die Landschaft: Jede Solaranlage auf einem bestehenden Gebäude reduziert den Druck, Freiflächen im Umland für Solarparks zu nutzen.
Wie geht es weiter?
Mit dem beschlossenen Änderungsantrag zeigt die BfW/FDP-Fraktion einen Weg auf, der Klimaschutz und den Erhalt des Stadtbilds nicht als Widerspruch begreift, sondern beides zusammendenkt. Die verbindliche Farbangleichung sorgt dafür, dass der Charakter der Dachlandschaft gewahrt bleibt, während Eigentümer und Gewerbetreibende im historischen Zentrum nun die Möglichkeit erhalten, erneuerbare Energie auf ihrem eigenen Dach zu erzeugen. Der Entwurf der Altstadtsatzung mit der eingefügten Änderung wird nun zur Stellungnahme an die übergeordneten Behörden geschickt. „Ich hoffe, dass sich die übergeordneten Ebenen dem Votum des Stadtrates nicht entgegenstellen“, so Fraktionsvorsitzender Thomas Schatz.
