Stadtrat Wernigerode beschließt geteilte Grundsteuerhebesätze
Wernigerode | 11.12.2014 – Nach intensiven Beratungen hat der Stadtrat der Stadt Wernigerode in seiner Sitzung am 5.12.2024 über die Grundsteuerhebesätze für das kommende Jahr entschieden. Im Fokus stand die gerechte Verteilung der Steuerlast zwischen Eigentümern von Wohn- und Gewerbegrundstücken nach der Grundsteuerreform.
Hintergrund der Grundsteuerreform
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Stadt und bringt jährlich etwa 3,9 Millionen Euro in die Stadtkasse. Sie wird von Grundstücks- und Gebäudeeigentümern gezahlt und kann über die Nebenkosten an Mieter weitergegeben werden.
Die Grundsteuer der Stadt ist das rechnerische Produkt aus dem Grundsteuermessbetrag und dem Grundsteuerhebesatz. Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt und entspricht der Summe der Messbeträge aller einzelnen Grundstücke auf dem Gebiet der Kommune. Der Hebesatz wird vom Stadtrat festgelegt.
Vor der bundesweiten Grundsteuerreform lagen der Messbetrag in Wernigerode bei 964.000 Euro und Hebesatz bei 400 Punkten. Die Neubewertung der Immobilien im Zuge der Grundsteuerreform führte nun zu einer Senkung des Messbetrags auf 770.000 Euro. Um die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer konstant zu halten, hätte der Stadtrat den Hebesatz auf über 500 Punkte angeheben müssen. Eine solche Anpassung wäre jedoch sehr ungerecht gewesen.
Herausforderungen bei der Anpassung der Hebesätze
Durch die Neubewertung ergaben sich nämlich erhebliche Unterschiede zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken. Während der Messbetrag für Wohnimmobilien stieg, sank er für Gewerbegrundstücke teilweise deutlich. Eine einheitliche Erhöhung des Hebesatzes hätte dazu geführt, dass sich die Kosten für Eigentümer von Wohngrundstücken doppelt erhöht hätten: zum höheren Messbetrag wäre ein höherer Hebesatz hinzugekommen. „Ein Szenario, das insbesondere private Haushalte stark belastet hätte“, so BfW-Fraktionsvorsitzender Thomas Schatz.
Um diesen Effekt abzufedern, legten die Stadträte Thomas Schatz und Hendrik Thurm den Antrag für eine gerechtere Alternative vor: die Einführung getrennter Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke. Diese Lösung ermöglicht eine differenzierte Anpassung, die sowohl die Belastung der Bürger mindert als auch die Einnahmestabilität der Stadt berücksichtigt.
Beschluss und Folgen
Am 5. Dezember entschied sich der Stadtrat für die Einführung getrennter Hebesätze. Ab 2025 beträgt der Hebesatz für Wohngrundstücke 438 Prozent, während für Gewerbegrundstücke ein Satz von 693 Prozent gilt. Dadurch sollen die gesunkenen Messbeträge in diesem Segment ausgeglichen werden.
Die Entscheidung fiel gegen die Stimmen des Oberbürgermeisters und der CDU-Fraktion, die einen einheitlichen Hebesatz bevorzugten. Die Mehrheit, bestehend aus den übrigen Fraktionen einschließlich des Bündnisses für Wernigerode (BfW), sprach sich für die differenzierte Lösung aus.
Die geteilten Hebesätze sollen sicherstellen, dass die Steuerlast fairer verteilt wird und gleichzeitig die Einnahmen der Stadt stabil bleiben. Dennoch bleibt die Frage offen, ob diese Lösung langfristig optimal ist. Daher haben sich die Fraktionen darauf geeinigt, die Auswirkungen der Reform in einem Jahr zu evaluieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Hier können Sie die Debatte zur Festlegung der Hebesätze in einer Aufzeichnung der Sitzung ansehen: